Ob Beschuldigter oder Opfer:
ich verteidige Sie vom ersten Verdacht bis zum Urteil.
Ein Wort zu viel. Eine unbedachte Handlung. Ein Stoß. Eine zerbrochene Scheibe. Strafrecht ist oft Alltagsrealität – und es entscheidet sich schnell, wie die Geschichte ausgeht. Ich begleite Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens: ich berate bei Einvernahmen, nehme Akteneinsicht, stelle Anträge, verhandle Diversionen und vertrete vor Gericht – ruhig, entschlossen und mit viel Erfahrung.
In diesen Situationen helfe ich
- Körperverletzung und Raufhandel
- Schwere gemeinschaftliche Gewalt
- Nötigung und gefährliche Drohung
- Üble Nachrede und Beleidigung
- Sachbeschädigung
- Beamtenbeleidigung
- Diebstahl und Raub
- Täuschung und Betrug
Beispielfall aus der Praxis
Vor einem Club eskaliert nach einer Diskussion eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Die Polizei schreitet ein – es werden mehrere Anzeigen erstattet wegen Körperverletzung und Beteiligung an einem Raufhandel.
1. Das Problem
Nach einer körperlichen Auseinandersetzung ermittelt die Polizei gegen alle Beteiligten - unabhängig davon, wer tatsächlich die Eskalation verursacht hatte.
2. Meine Maßnahme
Ich kläre auf, sichte alle Beweise, überprüfe das Vorgehen der Polizei und übernehme die Vertretung vor der Behörde, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
3. Das Ergebnis
Entlastende Beweise führen zur Einstellung der Ermittlungen oder zum Freispruch im Gerichtsverfahren. Statt einer Verurteilung kann eine Diversion erwirkt werden, die nicht im Strafregister aufscheint.
Meine rechtlichen Leistungen im Strafrecht
Vertretung von Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Verteidigung von Angeklagten im Hauptverfahren
Opfervertretung und Privatbeteiligtenanschluss
Erhebung von Rechtsmitteln (Berufung wegen Schuld, Strafe und Nichtigkeit sowie Beschwerden und Einsprüche)
Akteneinsicht, strategische Beratung und Begleitung bei Vernehmungen
Anträge zur Beschleunigung oder Einstellung des Verfahrens
Ihre Rechte - meine Grundlage
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Strafprozessordnung (StPO)
- Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Strafvollzugsgesetz (StVG)
Mythos vs. Realität
Mythos: "Wenn ich die Aussage verweigere, schaut das schuldig aus."
Falsch. Schweigen ist Ihr Recht und oft Ihre beste Verteidigung – bis wir Akteneinsicht haben.
Mythos: "Diversion ist ein Schuldeingeständnis."
Nein. Diversion ist eine prozesstaktische Lösung ohne Urteil und ermöglicht einen sauberen Neustart.
Mythos: "Das Strafrecht betrifft nur Kriminelle."
Falsch. Schon kleine Alltagskonflikte können strafrechtliche Folgen haben.
Was ist passiert? Was ist möglich? Was ist klug?
Ob Sie eine schnelle Einschätzung, eine zweite Meinung oder eine umfassende rechtliche Begleitung benötigen – wenden Sie sich an mich. Schildern Sie mir Ihr Anliegen – telefonisch oder per E-Mail – und ich werde mich rasch mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vertraulichkeit und Klarheit stehen dabei an erster Stelle.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.