Der Staat hat Macht - Sie haben Rechte.
Ich mache sie geltend.
Eine Verwaltungsstrafe flattert ins Haus – wegen Lärm, einer Ordnungsstörung oder einer angeblichen Anstandsverletzung. Oder die Behörde blockiert Ihr Projekt: Gewerberecht, Veranstaltungen, Telekommunikationsverfahren. Öffentliches Recht betrifft oft Situationen, die direkt in den Alltag eingreifen und schnell belastend werden. Ich vertrete Sie in Verfahren vor den Behörden und Gerichten.
In diesen Situationen helfe ich
- Verwaltungsstrafen wegen Lärm, Anstandsverletzung oder Ordnungsstörung
- Probleme mit Gewerbebewilligungen oder Betriebsanlagen
- Veranstaltungsrechtliche Genehmigungen & Auflagen
- Verfahren nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Versagung oder Verzögerung behördlicher Entscheidungen
- Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten
Beispielfall aus der Praxis
Ein kleiner Veranstalter wird wegen einer angeblich fehlenden behördlichen Bewilligung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, obwohl er alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht und die Veranstaltung rechtzeitig gemeldet hatte.
1. Das Problem
Ein Veranstalter sieht sich mit einer empfindlichen Verwaltungsstrafe konfrontiert, obwohl er alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht hatte. Ein behördlicher Irrtum führte dennoch zu einer Bestrafung.
2. Meine Maßnahme
Es wurde Beschwerde gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht eingebracht und nachgewiesen, dass die fehlende Bewilligung auf einen Fehler der Behörde zurückzuführen war.
3. Das Ergebnis
Das Verwaltungsgericht hob die Strafe auf und stellte fest, dass den Veranstalter kein Verschulden traf. Damit wurde die behördliche Entscheidung vollständig aufgehoben und der Veranstalter rechtlich entlastet.
Meine rechtlichen Leistungen im öffentlichen Recht
Abwehr und Verteidigung von Verwaltungsstrafen
Maßnahmen- und Richtlinienbeschwerden gegen polizeiliches Handeln
Anträge, Bewilligungen und Genehmigungen bei Behörden
Vertretung vor Verwaltungsgerichten und VwGH
Durchsetzung Ihrer Grundrechte bis zum VfGH und EGMR
Strategische Kommunikation mit Ämtern & Verwaltungsgerichten
Ihre Rechte - meine Grundlage
- Verwaltungsstrafgesetz (VStG)
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG)
- Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG)
- Grundrechte (B-VG, EMRK, StGG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Telekommunikationsgesetz (TKG) und ORF-Gesetz
- Wiener Veranstaltungsgesetz (Wr.VG)
- Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Mythos vs. Realität
Mythos: "Wenn ich keine Post bekomme, beginnt auch keine Frist zu laufen."
Doch. Ein RSa-Brief gilt nach Hinterlegung als zugestellt, auch ohne Abholung. Fristen laufen trotzdem.
Mythos: "Grundrechte gelten nur vor dem Verfassungsgericht."
Nein. Jede Behörde ist daran gebunden.
Mythos: "Falsche oder fehlerhafte Strafverfügungen müssen nicht bezahlt werden"
Vorsicht: Alle Strafverfügungen werden rechtskräftig, wenn sie nicht binnen 2 Wochen bekämpft werden.
Was ist passiert? Was ist möglich? Was ist klug?
Ob Sie eine schnelle Einschätzung, eine zweite Meinung oder eine umfassende rechtliche Begleitung benötigen – wenden Sie sich an mich. Schildern Sie mir Ihr Anliegen – telefonisch oder per E-Mail – und ich werde mich rasch mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vertraulichkeit und Klarheit stehen dabei an erster Stelle.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.