Öffentliches Recht

Recht gegen staatliches Unrecht

Der Staat hat Macht - Sie haben Rechte.
Ich mache sie geltend.

Eine Verwaltungsstrafe flattert ins Haus – wegen Lärm, einer Ordnungsstörung oder einer angeblichen Anstandsverletzung. Oder die Behörde blockiert Ihr Projekt: Gewerberecht, Veranstaltungen, Telekommunikationsverfahren. Öffentliches Recht betrifft oft Situationen, die direkt in den Alltag eingreifen und schnell belastend werden. Ich vertrete Sie in Verfahren vor den Behörden und Gerichten. 

TYPISCHE FÄLLE

In diesen Situationen helfe ich

PRAKTISCHE FÄLLE

Beispielfall aus der Praxis

Ein kleiner Veranstalter wird wegen einer angeblich fehlenden behördlichen Bewilligung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, obwohl er alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht und die Veranstaltung rechtzeitig gemeldet hatte.

1. Das Problem

Ein Veranstalter sieht sich mit einer empfindlichen Verwaltungsstrafe konfrontiert, obwohl er alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht hatte. Ein behördlicher Irrtum führte dennoch zu einer Bestrafung.

2. Meine Maßnahme

Es wurde Beschwerde gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht eingebracht und nachgewiesen, dass die fehlende Bewilligung auf einen Fehler der Behörde zurückzuführen war.

3. Das Ergebnis

Das Verwaltungsgericht hob die Strafe auf und stellte fest, dass den Veranstalter kein Verschulden traf. Damit wurde die behördliche Entscheidung vollständig aufgehoben und der Veranstalter rechtlich entlastet.

STARKE LÖSUNGEN

Meine rechtlichen Leistungen im öffentlichen Recht

Abwehr und Verteidigung von Verwaltungsstrafen

Maßnahmen- und Richtlinienbeschwerden gegen polizeiliches Handeln

Anträge, Bewilligungen und Genehmigungen bei Behörden

Vertretung vor Verwaltungsgerichten und VwGH

Durchsetzung Ihrer Grundrechte bis zum VfGH und EGMR

Strategische Kommunikation mit Ämtern & Verwaltungsgerichten

GESETZBASIS

Ihre Rechte - meine Grundlage

FAKTENCHECK

Mythos vs. Realität

Doch. Ein RSa-Brief gilt nach Hinterlegung als zugestellt, auch ohne Abholung. Fristen laufen trotzdem.

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Nein. Jede Behörde ist daran gebunden.

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Vorsicht: Alle Strafverfügungen werden rechtskräftig, wenn sie nicht binnen 2 Wochen bekämpft werden.

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Was ist passiert? Was ist möglich? Was ist klug?

Ob Sie eine schnelle Einschätzung, eine zweite Meinung oder eine umfassende rechtliche Begleitung benötigen – wenden Sie sich an mich. Schildern Sie mir Ihr Anliegen – telefonisch oder per E-Mail – und ich werde mich rasch mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vertraulichkeit und Klarheit stehen dabei an erster Stelle.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht.