Medienrecht und Persönlichkeitsschutz

Persönlichkeitsrechte

Ihr guter Ruf ist Ihr Kapital.
Mein Ziel ist sein Schutz.

Ein Artikel, ein Posting oder ein Foto – und plötzlich stehen Ehre, Ruf oder Privatsphäre auf dem Spiel. Gerade im digitalen Zeitalter verbreiten sich falsche Behauptungen oder sonst unzulässige Veröffentlichungen rasanter denn je und können enormen Schaden anrichten.

TYPISCHE FÄLLE

In diesen Situationen helfe ich

PRAKTISCHE FÄLLE

Beispielfall aus der Praxis

Ein Wiener Café wird online als „Hygiene-Horror“ bezeichnet und gegen den Besitzer werden schwere Vorwürfe erhoben. Die veröffentlichten Fotos stammen jedoch gar nicht aus diesem Lokal. Die Vorwürfe sind frei erfunden – doch der Ruf des Cafés und des Besitzers stehen auf dem Spiel.

1. Das Problem

In einem Artikel werden rufschädigende Behauptungen oder täuschende Bilder veröffentlicht; auf Social Media kursieren falsche Anschuldigungen - ein diffamierendes Posting geht viral und es entsteht ein Shitstorm.

2. Meine Maßnahme

Es wird eine Unterlassungserklärung und damit die Löschung des Artikels oder Postings erwirkt; medienrechtliche Anträge gegen den Medieninhaber eingebracht und ein strafrechtliches Verfahren mit einer Privatanklage gegen den Hassposter eingeleitet.

3. Das Ergebnis

Der Medieninhaber muss den Artikel oder das Posting löschen, eine Entschädigung zahlen und eine Richtigstellung veröffentlichen; die Verfasser von Hassnachrichten werden verurteilt - der gute Ruf wird wiederhergestellt und der Schaden abgegolten.

STARKE LÖSUNGEN

Meine rechtlichen Leistungen im Medienrecht

Analyse und rechtliche Bewertung von Veröffentlichungen

Außergerichtliche Abmahnungen und Aufforderungen

Durchsetzung der Unterlassung und Löschung

Erwirkung der Veröffentlichung einer Gegendarstellung oder Richtigstellung

Entfernung rufschädigender Bewertungen und Rezensionen

Unterstützung bei Hassnachrichten, Cybermobbing und Stalking

Gerichtsverfahren über Unterlassungsansprüche, medienrechtliche Anträge und Privatanklagen

GESETZBASIS

Ihre Rechte - meine Grundlage

FAKTENCHECK

Mythos vs. Realität

Nein. Fakten müssen stimmen, Werturteile dürfen nicht beleidigen.
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Falsch. Urheberrecht und Recht am eigenen Bild gelten auch in sozialen Medien. Der Hinweis „Copyright“ allein reicht nicht.
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Doch. Auch Privatpersonen haften als „Medieninhaber“ für die Veröffentlichugnen auf ihren Social-Media Profilen.

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Was ist passiert? Was ist möglich? Was ist klug?

Ob Sie eine schnelle Einschätzung, eine zweite Meinung oder eine umfassende rechtliche Begleitung benötigen – wenden Sie sich an mich. Schildern Sie mir Ihr Anliegen – telefonisch oder per E-Mail – und ich werde mich rasch mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vertraulichkeit und Klarheit stehen dabei an erster Stelle.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht.