Transparente Kosten. Verlässliche Basis.
Mir ist es wichtig, dass Sie von Anfang an abschätzen können, welche Kosten auf Sie zukommen. Deshalb besprechen wir stets gemeinsam die passende Form der Honorarvereinbarung. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle: die Abrechnung nach Tarif und die Abrechnung nach Stundensatz oder Pauschale.
Die Honorarvereinbarung wird so gestaltet, wie sie für Sie am sinnvollsten ist – klar, fair und transparent
Abrechnung nach Tarif
In gerichtlichen Verfahren erfolgt die Honorierung in der Regel nach den gesetzlichen Tarifen (RATG/AHK). Das Tarif-System hat den Vorteil, dass die Kosten vorausschauend kalkulierbar sind, da sie gesetzlich geregelt sind. Die anwaltlichen Leistungen (zB Schriftsätze oder Verhandlungen vor Gericht) werden nach fixen Honorarsätzen entlohnt.
Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nach der sogenannten Bemessungsgrundlage:
- im Zivilverfahren ist das meist der Streitwert (zB die Höhe einer eingeklagten Forderung).
- im Strafverfahren wird die Bemessungsgrundlage aus der angedrohten Strafhöhe oder bestimmten Fixbeträgen abgeleitet.
- im Verwaltungsverfahren ergeben sich Bemessungsgrundlagen etwa aus der Höhe einer verhängten Geldstrafe.
Kostenersatz
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese – je nach Vertragsbedingungen – sowohl Ihre eigenen Anwaltskosten als auch jene, die Sie einer Gegenseite ersetzen müssten. Sie tragen daher überhaupt kein Kostenrisiko.
Abrechnung nach Stundensatz oder Pauschalhonorar
Nicht jede Angelegenheit muss vor Gericht geklärt werden. Oft ist eine Lösung durch Beratung, Vertragsgestaltung oder außergerichtliche Verhandlungen möglich.
- Bei einer Abrechnung nach Stundensatz zahlen Sie für die tatsächlich aufgewendete Zeit (zB für Besprechungen, Analysen, Korrespondenz, Vertragserstellung, etc).
- Alternativ kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden, wenn sich der Arbeitsumfang vorab gut abschätzen lässt.