Honorar

Transparente Kosten

Transparente Kosten. Verlässliche Basis.

Mir ist es wichtig, dass Sie von Anfang an abschätzen können, welche Kosten auf Sie zukommen. Deshalb besprechen wir stets gemeinsam die passende Form der Honorarvereinbarung. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle: die Abrechnung nach Tarif und die Abrechnung nach Stundensatz oder Pauschale.

Die Honorarvereinbarung wird so gestaltet, wie sie für Sie am sinnvollsten ist – klar, fair und transparent

Gerichtliche Verfahren

Abrechnung nach Tarif

In gerichtlichen Verfahren erfolgt die Honorierung in der Regel nach den gesetzlichen Tarifen (RATG/AHK). Das Tarif-System hat den Vorteil, dass die Kosten vorausschauend kalkulierbar sind, da sie gesetzlich geregelt sind. Die anwaltlichen Leistungen (zB Schriftsätze oder Verhandlungen vor Gericht) werden nach fixen Honorarsätzen entlohnt.

Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nach der sogenannten Bemessungsgrundlage:

Kostenersatz

Die unterlegene Partei muss grundsätzlich die Kosten der Gegenseite tragen. Wenn Sie gewinnen, ersetzt also die Gegenseite Ihr Anwaltshonorar – im Idealfall bleibt Ihnen dadurch keine Belastung. Bei teilweisem Obsiegen/Unterliegen werden die Kosten anteilig verteilt.
Bei Freispruch oder Einstellung können Sie vom Gericht einen Kostenbeitrag zum geleisteten Anwaltshonorar verlangen.
Hier gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten eines Kostenersatzes, und zwar in Verfahren vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof (letzte Instanz).

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese – je nach Vertragsbedingungen – sowohl Ihre eigenen Anwaltskosten als auch jene, die Sie einer Gegenseite ersetzen müssten. Sie tragen daher überhaupt kein Kostenrisiko.

Außergerichtliche Leistungen

Abrechnung nach Stundensatz oder Pauschalhonorar

Nicht jede Angelegenheit muss vor Gericht geklärt werden. Oft ist eine Lösung durch Beratung, Vertragsgestaltung oder außergerichtliche Verhandlungen möglich.